Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Januar 2011 (Az. VIII ZR 346/09) sind Produktbilder im Internet, die eine bestimmte Ausstattung des Kaufgegenstandes zeigen, für den Kaufvertrag bindend. Internethändler sollten daher streng darauf achten, bei Produktbildern ausschließlich den tatsächlichen Artikel abzubilden und nicht das Bild eines ähnlichen Artikels […]


